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Terminverzug durch den Kunden
1. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 24 Stunden vorher abzusagen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:
a) Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises jener Behandlung bestehen.
b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Behandlungstermin und sagt diesen Termin auch nicht mindestens 24 Stunden vorher ab, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht. In Abzug gebracht werden lediglich die ersparten Aufwendungen (Produkte).
2.Die Behandlung beginnt mit dem Eintreffen der Kundin / des Kunden in der Kabine. Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der vereinbarten Behandlungsdauer. Wir sind zudem berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
3. Die Gebühr entfällt bei krankheitsbedingtem Terminausfall, wenn ein Attest vorliegt.