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Diese Bedingungen betreffen alle Transaktionen, Verträge und Angebote, wie die Dienstleistungen und den Verkauf von Produkten, die zwischen der Karma Nail- & Beautylounge und dem Kunden zustande kommen bzw. geschlossen werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Form.
Der Dienstleister führt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem neuesten Standard der Industrie am Kunden aus. Sollten Änderungen der Standards auftreten, wird der Dienstleister den Kunden noch vor Beginn der Leistung davon in Kenntnis setzen.
Termine werden vom Studio verbindlich vergeben. Sollte eine Absage bzw. ein Verschieben eines bestätigten Termins vonnöten sein, sollte der Kunde dies rechtzeitig und sobald als möglich, mindestens aber drei Werktage vor dem Termin, mitteilen. Sollte der Termin nicht rechtzeitig oder gar nicht abgesagt werden, hat der Dienstleister nach § 615 BGB das Recht, den Verdienstausfall dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Die Preise für Dienstleistungen und Produkte sind im Studio zu veröffentlichen. Die ausgewiesenen Preise müssen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Preiserhöhungen müssen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Angebote sind nur in dem veröffentlichten Zeitraum gültig und gelten solange der Vorrat reicht. Der Kunde muss direkt im Anschluss an die Behandlung bzw. direkt beim Kauf für die Dienstleistung bzw. das Produkt bezahlen.
Der Kunde versichert, alle persönlichen Daten und Informationen, die relevant für die professionelle Ausführung der geforderten Dienstleistung sind, an das Studio oder den Dienstleister weiterzugeben. Diese Daten werden auf der Kundenkarteikarte in schriftlicher oder elektronischer Form gespeichert. Das Studio bzw. der Dienstleister verpflichten sich, diese Daten nur für den Zweck der zur erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklausel einzusetzen und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
Jede Dienstleistung kann im Studio von einem/einer nach Ermessen der Geschäftsleitung eingesetzten Mitarbeiter/in durchgeführt werden.
Die Karma Nail- & Beautylounge, seine Angestellten und die Geschäftsleitung sind verpflichtet, alle Informationen, die während der Behandlung bzw. der Dienstleistung besprochen wurden vertraulich zu behandeln. Informationen werden als vertraulich eingestuft, wenn der Kunde dies zum Ausdruck bringt bzw. wenn dies aus dem Inhalt der Information zu folgern ist. Die Vertraulichkeit wird außer Kraft gesetzt, wenn dies von Rechtswegen entschieden wird und die Karma Nail- & Beautylounge von der Vertraulichkeitsklausel entbunden wird.
Die Karma Nail- & Beautylounge, seine Angestellten oder die Geschäftsleitung können keine Haftung übernehmen, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese Informationen als unzureichend oder falsch herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Studios. Die Karma Nail- & Beautylounge ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen bzw. Besitzgegenständen des Kunden, die mit in das Studio gebracht wurden.
Unsere Gutscheine sind nach §195 und §199 BGB drei Jahre lang gültig. § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen (1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. (2) Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. (3) 1Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren 1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und 2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. 2Maßgeblich ist die früher endende Frist. (3a) Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder deren Geltendmachung die Kenntnis einer Verfügung von Todes wegen voraussetzt, verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Entstehung des Anspruchs an. (4) Andere Ansprüche als die nach den Absätzen 2 bis 3a verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an. (5) Geht der Anspruch auf ein Unterlassen, so tritt an die Stelle der Entstehung die Zuwiderhandlung.
Die Karma Nail- & Beautylounge hat das Recht, für alle vom Kunden verursachten Schäden eine Wiedergutmachung zu fordern. Ladendiebstähle werden sofort und ohne Ausnahme zur Anzeige gebracht.
Sollte der Kunde eine Beschwerde oder Reklamation über die Dienstleistung bzw. über das gekaufte Produkt haben, so muss dies schnellstmöglich, spätestens aber fünf Tage nach Erkennen des Reklamationsgrundes der Geschäftsleitung bzw. dem Naildesigner gemeldet werden. Das Studio muss innerhalb der darauf folgenden fünf Arbeitstage eine akzeptable Lösung unterbreiten, um die Reklamation auszuräumen. Ist eine Reklamation berechtigt, muss das Studio die reklamierte Arbeit ohne zusätzliche Zahlung erneut leisten bzw. das reklamierte Produkt ersetzen.
Gerichtsstand für die gerichtliche Klärung von Unstimmigkeiten ist Tübingen.