Miriam Steven-Nowak
Christian Nowak
Achtung: Wir sind eine Private Podologie – mit und ohne Privatrezept
Komplexe Fachfußpflege wird bei uns sowohl von ausgebildeten Podologen als auch von Fach-FußpflegerInnen, die medizinische Fußpflege erlernt haben, durchgeführt. Ohne ärztliches Privatrezept handelt es sich bei dieser Behandlung rechtlich um Fachfußpflege – unabhängig davon, wer sie durchführt.
Nur mit einem ärztlichen Rezept (z. B. beim diabetischen Fußsyndrom oder anderen medizinischen Indikationen) handelt es sich um eine Mwst. freie podologische Behandlung im Sinne des Podologengesetzes und, die ausschließlich von examinierten Podologen erbracht werden darf. Diabetiker ohne krankhafte Fußveränderungen dürfen auch von Fußpflegern behandelt werden – entscheidend ist der Zustand des Fußes, nicht die Diagnose „Diabetes" allein.
Ein Privatrezept kann für jedermann ausgestellt werden – erfragen Sie dieses bitte bei Ihrem Arzt.
Diese Unterscheidung dient Ihrer Transparenz und ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Fragen zu Ihrer individuellen Behandlung sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
Als Private Praxis können wir Ihnen mehr Zeit und Service bieten, als es im Kassensystem möglich wäre: eine ausführlichere Beratung zu Fußpflege und Gesundheit, mehr Zeit für Ihre individuelle Behandlung und eine Terminvergabe, die sich nach Ihrem tatsächlichen Behandlungsbedarf richtet – nicht nach starren Kassenvorgaben. So können wir Sie persönlicher betreuen und Ihnen einen Mehrwert bieten, der über die reine Behandlung hinausgeht.
Ihr Team von Fachkosmetik & Podologie Miriam Steven-Nowak
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